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Diese Notbeleuchtung ist für den Ernstfall konstruiert und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Stromausfalls sicher die Räumlichkeit verlassen können. Dank der Einzelbatterien, Gruppenbatterien, Zentralbatterien, Notstromaggregaten oder gesonderten gesicherten Netze mit Energie versorgt wird, ist die Notbeleuchtung unabhängig von der allgemeinen Energieversorgung. Die Beleuchtung der Fluchtwege und Rettungswegzeichen sowie die Sicherheitsbeleuchtung ermöglichen das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen. Die Installation gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern, wobei diese insbesondere die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme“ beachten müssen. Die Prüfung der Notbeleuchtung ist grundsätzlich durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen.